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Vorstandsvorsitzender (1 Person) · Satzung Hrb 25.09.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.09.2008)

Auf einen Blick

Text

Gemeinnützige Wohnungsbau-Genossenschaft Dresden-Ost eG, Dresden (Hennigsdorfer Str. 25/
Ungenannte Str. ??, D-01257 Dresden
). Die Vertreterversammlung vom 19.06.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Neue Nachschusspflicht: keine Nachschusspflicht. Der Vorstandsvorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt; im übrigen wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Funktion geändert, nun: Vorstandsvorsitzender: ?????, ?????, Dresden, *??.??.????. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist gemäß § 22 GenG, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Gemeinnützige Wohnungsbau-Genossenschaft Dresden-Ost eG, Dresden.