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Verschmelzung: Segelfluggruppe Schopfheim e. V Hrb27.01.2015 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

VR 670092: Segelfluggruppe Maulburg e.V., Maulburg (c/o A. Ungenannte Str. ??, D-79650 Schopfheim). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.11.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.11.2014 der Verein "Segelfluggruppe Schopfheim e. V.", Schopfheim (Amtsgericht Freiburg VR 670112) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Segelfluggruppe Wiesental e. V., Todtnau.

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