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Satzung Hrb29.09.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 22.09.2005)
Auf einen Blick
Text
REWE - Zentral-Aktiengesellschaft, Köln (
Ungenannte Str. ??, D-50668 Köln
). Die Hauptversammlung vom 28.06.2005 hat die Änderung der Satzung in § 8 Abs. 2 und 3 (Vertretung der Gesellschaft) beschlossen. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Mitglieder des Vorstands sind von den Beschränkungen des § 182 2. Alternative BGB (Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens als Vertreter der Gesellschaft und Vertreter eines Dritten) befreit, soweit sie Rechtsgeschäfte mit der REWE-ZENTRALFINANZ eG oder der REWE Deutscher Supermarkt KGaA tätigen.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: REWE - Zentral-AG, Köln.