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Nicht mehr Beherrschung: ThyssenKrupp Materials & Services GmbH · Nicht mehr Gewinnabführung: ThyssenKrupp Materials & Services GmbH Hrb11.10.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 07.10.2005)

Auf einen Blick

Text

ThyssenKrupp Materials Zweite Beteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf (Ungenannte Str. ??, D-40211 Düsseldorf). Der mit der ThyssenKrupp Materials & Services GmbH (Amtsgericht Düsseldorf HRB 40502) am 13.09.2004 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 06.09.2005 mit Wirkumg zum 30.09.2005 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Jeder Gläubiger der Gesellschaft kann von der ThyssenKrupp Materials & Services GmbH Sicherheitsleistung entsprechend § 303 AktG für jeden Anspruch verlangen, der vor dieser Bekanntmachung begründet worden ist, wenn er sich innerhalb von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihr meldet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: thyssenkrupp Information Management GmbH, Essen.

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