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Verschmelzung: akf leasing GmbH & Co. KG Hrb22.09.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 20.09.2005)

Auf einen Blick

Text

DDL Deutsche Direkt Leasing Beteiligungs GmbH, Wuppertal (
Ungenannte Str. ??, D-42105 Wuppertal
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.08.2005 mit der akf leasing GmbH & Co. KG mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, 54 HRA 15916) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: DDL Deutsche Direkt Leasing Beteiligungs GmbH, Wuppertal.