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GF (1 Person) · Nicht mehr GF (1 Person) · Verschm.: Evangelisches Waldkrankenhaus Bad Godesberg Gemeinnützige GmbH · Ge­sell­schafts­ver­trag · Name: Evangelische Kliniken Bonn Gemeinnützige GmbH Hrb 19.09.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 15.09.2005)

Auf einen Blick

Text

Johanniter-Krankenhaus Friedrich-Wilhelm-Stift Gemeinnützige GmbH., Bonn (
Ungenannte Str. ??, D-53113 Bonn
). Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma und in § 11 (Vertretung) beschlossen. Neue Firma: Evangelische Kliniken Bonn Gemeinnützige GmbH. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Neuer Geschäftsführer: ??????, ???????, Aachen, *??.??.????; Nicht mehr Geschäftsführer: ??????, ?????, Berlin, *??.??.????. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.06.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.06.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.06.2005 mit der Evangelisches Waldkrankenhaus Bad Godesberg Gemeinnützige GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 697) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des; Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Johanniter GmbH, Berlin.