Recherchiere Firmen­bekanntmachungen und finanzielle Kennzahlen

Verschmelzung: Pressbau-Gesellschaft mbH Hrb16.09.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 12.09.2005)

Auf einen Blick

Text

Hermann Koehne Bauunternehmung GmbH, Oberhausen (Ungenannte Str. ??, D-46047 Oberhausen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgersvom 26.08.2005 mit der Pressbau - GmbH mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg HRB 12480) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Hermann Koehne Bauunternehmung GmbH, Oberhausen.

Creative Commons Lizenzvertrag Die Visualisierungen zu "Hermann Koehne Bauunternehmung GmbH - Verschmelzung: Pressbau-Gesellschaft mbH" werden von North Data zur Weiterverwendung unter einer Creative Commons Lizenz zur Verfügung gestellt.