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Verschmelzung: Busse Verwaltungsgesellschaft mbH, OWL Anzeigen GmbH Hrb30.09.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 15.09.2005)
Text
Westfalen-Blatt Vereinigte Zeitungsverlage Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bielefeld (
Ungenannte Str. ??, D-33611 Bielefeld
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.6.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.6.2005 und der Gesellschafterversammlung der Firma Busse Verwaltungsgesellschaft mbH vom 14.6.2005 und der Gesellschafterversammlung der Firma OWL Anzeigen GmbH vom 14.6.2005 mit der der Busse Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bielefeld (HRB 31195 AG Bielefeld) sowie mit der OWL Anzeigen GmbH mit Sitz in Bielefeld (HRB 36508 AG Bielefeld) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Westfälische Medien Holding AG, Münster.