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Gesellschaftsvertrag · Vertretungsregelung · Unternehmensgegenstand Hrb27.09.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 22.09.2005)
Auf einen Blick
Text
GEVA Metallbearbeitung GmbH, Viersen (
Ungenannte Str. ??, D-41747 Viersen
). Die Gesellschafterversammlung vom 07.09.2005 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages unter Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Jetziger Gegenstand: die Herstellung von Maschinen und Maschinenteilen, der Handel mit Maschinen und Maschinenteilen sowie die Bearbeitung von Metallen aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen zu gründen, zu pachten, zu erwerben oder sich an ihnen zu beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durcheinen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Proluristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann durch Beschluß einzelne oder alle Geschäftsführer ermächtigen, die Gesellschaft einzeln zu vertreten, und/oder ganz oder teilweise von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: GEVA Metallbearbeitung GmbH, Viersen.