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Verschmelzung Hrb26.09.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 22.09.2005)

Text

Gewerbepark Waßmannsdorf GmbH, Unna (
Ungenannte Str. ??, D-59425 Unna
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.08.2005 mit der Nathe Immobilien Entwicklungsgesellschaft Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Unna (HR B 3704) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Gewerbepark Waßmannsdorf GmbH, Schönefeld.