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Verschmelzung: Johanniter-Krankenhaus Friedrich-Wilhelm-Stift Gemeinnützige GmbH Hrb19.09.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 15.09.2005)

Auf einen Blick

Text

Evangelisches Waldkrankenhaus und Johanniter Kliniken Bonn-Rhein-Sieg GmbH, Bonn (
Ungenannte Str. ??, D-53113 Bonn
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.07.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.07.2005 mit der Johanniter-Krankenhaus Friedrich-Wilhelm-Stift Gemeinnützige GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 4005) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am heutigen Tag wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Evangelisches Waldkrankenhaus und Johanniter Kliniken Bonn-Rhein-Sieg GmbH, Bonn.