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Satzung Hrb05.09.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 30.08.2005)

Auf einen Blick

Text

paragon AG, Delbrück (
Ungenannte Str. ??, D-33129 Delbrück
). Die Hauptversammlung vom 24.05.2005 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Hauptversammlung) und § 18 (Jahresabschluss) beschlossen. Die Hauptversammlung vom gleichen Tag hat die Aufhebung des genehmigten Kapitals in § 5 Ziffer 6 der Satzung sowie die Schaffung eines neuen genehmigten Kapials mit einem Höchstbetrag von 2.000.000,00 Euro sowie die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 Abs. 6 (genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30.04.2010 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlage ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 2.000.000,00 zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen auszuschließen.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: paragon GmbH & Co. KGaA, Delbrück.