Recherchiere Firmen­bekanntmachungen und finanzielle Kennzahlen

Verschmelzung: Thüringer Schokoladewerk Beteiligungsgesellschaft mbH Hrb15.09.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 08.09.2005)

Auf einen Blick

Text

STOLLWERCK GmbH, Köln (Ungenannte Str. ??, D-51149 Köln). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der ????????? ?????????????? ???????????????????????? ??? mit Sitz in Saalfeld (Amtsgericht Gera HRB 2304) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: STOLLWERCK GmbH, Norderstedt.

Creative Commons Lizenzvertrag Die Visualisierungen zu "STOLLWERCK GmbH - Verschmelzung: Thüringer Schokoladewerk Beteiligungsgesellschaft mbH" werden von North Data zur Weiterverwendung unter einer Creative Commons Lizenz zur Verfügung gestellt.