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Verschmelzung: Heinrich Büscher Grundstücke und Produktionsmittel GmbH & Co. KG Hrb 01.09.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 26.07.2005)
Auf einen Blick
Text
Heinrich Büscher GmbH, Bielefeld (
Ungenannte Str. ??, D-33609 Bielefeld
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.05.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.05.2005 mit der Heinrich Büscher Grundstücke und Produktionsmittel GmbH & Co. KG mit Sitz in Dresden (AG Dresden HRA 267) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Heinrich Büscher GmbH Sonnenschutzsysteme, Dransfeld.