Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Verschmelzung: BRIMA Mineralöl GmbH, und Linnemann Tankstellen-Betriebs-GmbH Hrb07.09.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.09.2005)
Auf einen Blick
Text
Kaiser Mineralöl und Tankstellen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Brilon (
Nehdener Weg 9, 59929 Brilon
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2005 und der Gesellschafterversammlung der übertragenden Rechtsträger vom 25.08.2005 mit der Schröder und Linnemann Tankstellen-Betriebs-GmbH mit Sitz in Brilon (Amtsgericht Arnsberg, HRB 3697) und mit der BRIMA Mineralöl GmbH mit Sitz in Brilon (Amtsgericht Arnsberg, HRB 3756) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Kaiser Energie GmbH, Brilon.