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Verschmelzung: Kriepacell GmbH, Kübler & Niethammer Papierfabrik Kriebstein Energieversorgungs-GmbH Hrb20.09.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.09.2007)

Auf einen Blick

Text

Kübler & Niethammer Papierfabrik Kriebstein AG, Kriebstein (
Bauhofstraße 1, 09648 Kriebstein
). Die Kübler & Niethammer Papierfabrik Kriebstein Energieversorgungs-GmbH mit dem Sitz in Kriebstein (Amtsgericht Chemnitz, HRB 3295 ) und die Kriepacell GmbH mit dem Sitz in Kriebstein (Amtsgericht Chemnitz, HRB 6469 ) sind auf Grund der Verschmelzungsverträge jeweils vom 20.07.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Gesellschaften vom selben Tag sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 07.06.2007 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Kübler & Niethammer Papierfabrik Kriebstein GmbH, Kriebstein.