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Verschmelzung: Kübler & Niethammer Papierfabrik Kriebstein AG Hrb06.09.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 05.09.2007)

Auf einen Blick

Text

Kriepacell GmbH, Kriebstein (
Ungenannte Str. ??, D-09648 Kriebstein
). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2007 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.06.2007 mit der Kübler & Niethammer Papierfabrik Kriebstein AG mit dem Sitz in Kriebstein (Amtsgericht Chemnitz, HRB 159) verschmolzen. Die Verschmelzung wird wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Kriepacell GmbH, Kriebstein.