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Verschmelzung: Volksbank Mönchengladbach eG Hrb01.09.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 26.08.2005)

Auf einen Blick

Text

Volksbank Willich eG, Willich (
Ungenannte Str. ??, D-47877 Willich
). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 14.06.2005 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.07.2005 mit der Volksbank Mönchengladbach eG mit Sitz in Mönchengladbach (AG Mönchengladbach, GnR 212) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Volksbank Willich eG, Willich.