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Verschmelzung: CEMEX Kies & Splitt GmbH Hrb04.10.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 27.09.2007)
Auf einen Blick
Text
Readymix Kieswerk Laußig GmbH, Laußig (
Ungenannte Str. ??, D-04838 Laußig
). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2007 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der CEMEX Kies & Splitt GmbH mit dem Sitz in Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf HRB 43012) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Readymix Kieswerk Laußig GmbH, Ratingen.