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Verschmelzung: Europa Möbel-Verbund GmbH Hrb24.10.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 19.10.2005)

Auf einen Blick

Text

Großeinkauf EUROPA MÖBEL GmbH & Co. KG., Sankt Augustin (Ungenannte Str. ??, D-53757 St. Augustin). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.06.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.06.2005 mit der Europa Möbel-Verbund GmbH mit Sitz in Fahrenzhausen (Amtsgericht München HRB 155461) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Großeinkauf EUROPA MÖBEL GmbH, St. Augustin.

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