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Der am 23.10.2000 eingetragene Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2000 ist durch Beschluss des … Hrb14.10.2005 Registerbekanntmachungen (Berichtigungen, 10.10.2005)

Text

TSK Prüfsysteme für elektrische Komponenten GmbH, Porta Westfalica (
Ungenannte Str. ??, D-32457 Porta Westfalica
). Der am 23.10.2000 eingetragene Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2000 ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Oeynhausen vom 10.10.2005 für nichtig erklärt. Gemäss § 144 Absatz 2 FGG von Amts wegen eingetragen. Als Folge daraus beträgt das Stammkapital 600.000,00 DEM.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Komax Testing Germany GmbH, Porta Westfalica.