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Verschmelzung: LANXESS Belgien GmbH, LANXESS Kautschuk GmbH Hrb25.08.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.08.2005)

Auf einen Blick

Text

LANXESS Deutschland GmbH, Leverkusen (BAG-LP-GFK, Geb. Q 26, 51368 Leverkusen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.07.2005 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträgervom 27.07.2005 mit der LANXESS Belgien GmbH mit Sitz in Leverkusen (Amtsgericht Köln, HRB 53620) und der LANXESS Kautschuk GmbH mit Sitz in Dormagen (Amtsgericht Neuss, HRB 6313) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: LANXESS Deutschland GmbH, Köln.