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Verschmelzung: Hollenhorst Spedition und Lagerei GmbH Hrb24.08.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 05.08.2005)
Auf einen Blick
Text
Hollenhorst Speditionsgesellschaft mbH, Nottuln (
Industriestraße 7, 48301 Nottuln
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.04.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.04.2005 mit der Hollenhorst Spedition und Lagerei GmbH mit Sitz in Deuna (AG Mühlhausen HRB 280) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Hollenhorst Speditionsgesellschaft mbH, Nottuln.