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Verschmelzung: Dortmunder Union - Frankfurter Brauhaus GmbH Hrb17.08.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 15.08.2005)

Auf einen Blick

Text

Brau und Brunnen Aktiengesellschaft, Dortmund (Ungenannte Str. ??, D-44137 Dortmund). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2005 und der Gesellschafterversammlung sowie des Zustimmungsbeschlusses vom 08.08.2005 des übertragenden Rechtsträgers vom 08.08.2005 mit der Dortmunder Union-Frankfurter Brauhaus GmbH mit Sitz in Dortmund (HRB 18398) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Brau und Brunnen AG, Dortmund.

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