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Ein­tra­gung · Geschäftsführer: Sven-Erik Iwersen · Anschrift · Kapital: 25.000 € · Ge­sell­schafts­ver­trag · Ver­tre­tungs­re­ge­lung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb23.01.2015 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen)

Auf einen Blick

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HRB 209563: SEIIT GmbH, Ungenannte Str. ??, D-27243 Harpstedt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.07.2014. Geschäftsanschrift: Ungenannte Str. ??, D-27243 Harpstedt. Gegenstand: Erbringung von Dienstleistungen im IT-Umfeld, die Datenverwaltung mittels eigener Lösungen, der Vertrieb von Hardware, die Entwicklung, Anpassung und Betreuung von Software, die Beschaffung und Wartung von Systemen, die Informationstechnologie, auch von Media-Anwendungen und der digitalen Schule, betreffend. Gegenstand der Gesellschaft ist die Optimierung bestehender Prozesse, auch außerhalb des IT-Umfeldes sowie das Coaching inklusive Lebensberatung und der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln. Gegenstand sind außerdem alle mit diesem Zweck zusammenhängenden und förderlichen Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Iwersen, Sven-Erik, Harpstedt, *??.??.????, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Sven-Erik Iwersen unter der Firma Sven-Erik Iwersen e. K. in Harpstedt (Amtsgericht Oldenburg HRA 203912) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 24.07.2014 mit Ergänzungserklärung vom 02.10.2014/27.10.2014. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SEIIT GmbH, Oberreute.

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