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Verschmelzung (3 Firmen) Hrb16.08.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 10.08.2005)

Auf einen Blick

Text

WestFonds Immobilien-Anlagegesellschaft mbH, Düsseldorf (
Ungenannte Str. ??, D-40219 Düsseldorf
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe der Verschmelzungsverträge vom 13.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 13.07.2005 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 13.07.2005 mit der a) KM Holland Management GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 35454), b) KM Holland Beteiligungs GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 35904), c) WestFonds Holland Geschäftsführungsgesellschaft mbH (AG Düsseldorf HRBV 35119) und d) WestFonds Holland 1 Objekt Blaak GmbH (AG Düsseldorf HRB 33897) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: DFH WestFonds GmbH, Stuttgart.