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Verschmelzung: KATHARINENHOF Seniorenwohn- und Pflegeanlage Betriebs-GmbH Hrb23.08.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 16.08.2007)

Auf einen Blick

Text

MVZ Erzgebirge GmbH, Wolkenstein (
Ungenannte Str. ??, D-09429 Wolkenstein
). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der KATHARINENHOF Seniorenwohn- und Pflegeanlage Betriebs-GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 33198 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des; Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: MVZ Erzgebirge GmbH, Wolkenstein.