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Geschäftsführer (2 Personen) · Sitzverlegung: ARTEC-Autoteile Handelsgesellschaft mbH · Kapital: 500.000 DEM · Ge­sell­schafts­ver­trag · Ver­tre­tungs­re­ge­lung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb01.08.2005 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen, 27.07.2005)

Auf einen Blick

Text

ARTEC-Autoteile Handelsgesellschaft mbH, Attendorn (
Ungenannte Str. ??, D-57439 Attendorn
). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 7. Mai 1991 mit Änderung vom 27. Dezember 1994. Die Gesellschafterversammlung vom 18. April 2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Herborn (bisher AG Wetzlar HR B4200) nach Attendorn beschlossen. Gegenstand: 1) Die Entwicklung und Fertigung von und der Handel mit Aluminiumrädern für Kraftfahrzeuge aller Typen und Fabrikate nebst Reifen sowie die Entwicklung und Fertigung von und der Handel mit Spezialfahrwerksfedern für Pkw, Spezialstoßdämpfern und weiterem sportlichen Autozubehör. 2) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, auch die Geschäftsführung und persönliche Haftung in KGen zu übernehmen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Stammkapital: 500.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: ???????, ???????, Attendorn, *??.??.????; ?????, ????????, Solms/Niederbiel. Als nicht eingetragen wird noch veröffentlicht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im Bundesanzeiger.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ARTEC-Autoteile Handelsgesellschaft mbH, Attendorn.