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Die Hauptversammlung vom 25.08.2005 hat § 5 (Grundkapital) der Satzung um einen neuen Abs.4 (Bedingtes Kapital) ergänzt … Hrb15.09.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 09.09.2005)
Text
Brüder Mannesmann Aktiengesellschaft, Remscheid (
Lempstr. 24, 42859 Remscheid
). Die Hauptversammlung vom 25.08.2005 hat § 5 (Grundkapital) der Satzung um einen neuen Abs.4 (Bedingtes Kapital) ergänzt und § 18 (Vergütung) der Satzung geändert. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.08.2005 um bis zu EUR 1.540.000,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2005). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die bedingte Kapitalerhöhung durch Ausgabe von bis zu 600.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber von Wandlungsrechten oder Optionsscheinen, die mit den von der Brüder Mannesmann Aktiengesellschaft bis zum 24. August 2010 ausgegebenen Genussscheinen verbunden sind, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen oder als die zur Wandlung verpflichteten Inhaber der von der Brüder Mannesmann AG bis zum 24. August 2010 auszugebenden Wandelgenussscheine ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu den bei der Ausgabe der Genussscheine bzw. Wandelgenusscheine jeweils festzulegenden Wandlungs- bzw. Optionspreisen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Brüder Mannesmann AG, Remscheid.