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Verschmelzung: apt Hiller GmbH mitSitz Hrb09.08.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 04.08.2005)
Auf einen Blick
Text
RhenAl GmbH Rheinische Alu-Veredelung, Monheim (
Ungenannte Str. ??, D-40789 Monheim
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.07.2005 mit der apt Hiller GmbH mitSitz in Monheim am Rhein (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 44972 ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft muss jedem Gläubiger Sicherheit für jeden Anspruch leisten, für den er keine Befriedigung verlangen kann, wenn er ihn innerhalb von sechs Monaten seit dem gem. § 19 Absatz 3 UmwG bestimmten Bekanntmachungszeitpunkt nach Grund und Höhe schriftlich anmeldet und glaubhaft macht, dass die Verschmelzung seine Erfüllung gefährdet.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: RhenAl GmbH Rheinische Alu-Veredelung, Monheim.