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Verschmelzung: Heizkraftwerk Niehl GmbH Hrb19.07.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 12.07.2005)
Auf einen Blick
Text
RheinEnergie AG, Köln (
Parkgürtel 24, 50823 Köln
). Die Heizkraftwerk Niehl GmbH mit Sitz in Köln (Handelsregister Köln, HRB 5307) ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen; die Aktionäre der Gesellschaft haben erklärt, keine Hauptversammlung einberufen lassen zu wollen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: RheinEnergie AG, Köln.