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Verschmelzung: Rheinmetall DeTec AG Hrb26.07.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 19.07.2005)

Text

Rheinmetall Aktiengesellschaft, Düsseldorf (
Ungenannte Str. ??, D-40476 Düsseldorf
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Rheinmetall DeTec Aktiengesellschaftmit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 43739) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Rheinmetall AG, Düsseldorf.