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GF (2 Personen) · Formwechsel: Panno Immobilien- und Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG · Kapital: 1.022.500 € · Gesellschaftsvertrag · Rechtsform: GmbH & Co. KG · Vertretungsregelung Hrb18.07.2005 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen, 11.07.2005)
Auf einen Blick
Text
Panno Immobilien- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Bornheim (
Ungenannte Str. ??, D-53332 Bornheim
). GmbH. Gesellschaftsvertrag vom 24.05.2005. Unternehmensgegenstand: Der Erwerb, die Veräußerung, die Verpachtung, Verwaltung sowie die Entwicklung von Grundbesitz, der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Vornahme aller Handlungen, die diesem Zweck unmittelbar und mittelbar dienen. Stammkapital: 1.022.500,00 EUR. Allgemeine vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: ??????, ?????????, Bornheim-Hersel, *??.??.????; ??????, ??????, Hennef, *??.??.????, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Panno Immobilien- und Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Bornheim (Amtsgericht Bonn HRA 2966) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.05.2005. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Peter Panno Abwicklungsgesellschaft mbH, Bornheim.