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Verschmelzung: Philips Semiconductors Germany GmbH Hrb14.12.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 08.12.2006)
Auf einen Blick
Text
Philips Semiconductors Dresden AG, Dresden (
Ungenannte Str. ??, D-01099 Dresden
). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.11.2006 sowie Beschluß ihrer Hauptversammlung vom selben Tag und Beschluß der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers, ebenfalls vom selben Tag, mit der Philips Semiconductors Germany GmbH mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 84865 ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Philips Semiconductors Dresden AG, Dresden.