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Pers.haft.Gesellschafter: Sanitär Panno GmbH · Verschmelzung: Peter Panno GmbH & Co. KG · Name: Panno Immobilien- und Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Hrb04.07.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 27.06.2005)

Auf einen Blick

Text

Panno GmbH & Co. KG für Immobilienanlagen, Bornheim (
Ungenannte Str. ??, D-53332 Bornheim
). Die Firma ist geändert in: Neue Firma: Panno Immobilien- und Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Sanitär Panno GmbH, Bornheim (Amtsgericht Bonn HRB 768). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.05.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.05.2005 mit der Peter Panno GmbH & Co. KG mit Sitz in Bornheim (Amtsgericht Bonn HRA 488) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Panno Immobilien- und Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Bornheim.