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Verschmelzung: CAVO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH Hrb04.07.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 27.06.2005)

Auf einen Blick

Text

Deutsche Telekom AG, Bonn (Friedrich - Ebert - Ungenannte Str. ??, D-53113 Bonn). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.01.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.01.2005 mit der CAVO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Grünwald (Amtsgericht München HRB 117040) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deutsche Telekom AG, Bonn.

Creative Commons Lizenzvertrag Die Visualisierungen zu "Deutsche Telekom AG - Verschmelzung: CAVO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH" werden von North Data zur Weiterverwendung unter einer Creative Commons Lizenz zur Verfügung gestellt.

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