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Verschmelzung: Kommunale Entwicklungsgesellschaft mbH Hrb31.08.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 30.08.2006)
Auf einen Blick
Text
Städtische Wohnungsgesellschaft m.b.H. Kamenz, Kamenz (An den
Ungenannte Str. ??, D-01917 Kamenz
). Die Kommunale Entwicklungsgesellschaft mbH Kamenz mit dem Sitz in Kamenz (Amtsgericht Dresden HRB 8685) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2006 mit Nachtrag vom 22.08.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung von denselben Tagen mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Städtische Wohnungsgesellschaft mbH Kamenz, Kamenz.