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Ein­tra­gung · Geschäftsführer (2 Personen) · Kapital: 25.000 € · Ge­sell­schafts­ver­trag · Ver­tre­tungs­re­ge­lung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb24.06.2005 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen, 21.06.2005)

Auf einen Blick

Text

Solarpark Niederrhein Verwaltungs GmbH, Kevelaer (
Ungenannte Str. ??, D-47626 Kevelaer
). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.04.2005. Gegenstand: Die Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung bei der Kommandigesellschaft unter der Firma Solaranlagen Niederrhein GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Kevelaer, welche die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen zum Gegenstand hat. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren oder allen Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer und Liquidator kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: ?????, ????????? ?????? ????? - genannt Fritz -, Kevelaer, *??.??.????; ????????, ???????????, Kevelaer, *??.??.????, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Solarpark Niederrhein Verwaltungs GmbH, Kevelaer.