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Verschmelzung: ThyssenKrupp Services AG Hrb 08.06.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 11.05.2005)

Auf einen Blick

Text

ThyssenKrupp Magnettechnik GmbH, Gelsenkirchen (
Ungenannte Str. ??, D-45889 Gelsenkirchen
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.04.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.04.2005 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.04.2005 mit der ThyssenKrupp Services AG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 40516) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ThyssenKrupp Magnettechnik GmbH, Gelsenkirchen.