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Verschmelzung (3 Firmen) Hrb03.06.2005 Registerbekanntmachungen (Vorgänge ohne Eintragung, 23.05.2005)

Auf einen Blick

Text

EDEKA Minden eG, Minden (
Wittelsbacherallee 61, 32427 Minden
). Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 14.09.2004 und der Generalversammlung der EDEKA Aurich-Oldenburg eG vom 12.04.2005,der Generalversammlung der EDEKA Bremen eG vom 12.04.2005 und der Generalversammlung der EDEKA Berlin-Brandenburg eG vom 30.03.2005 mit der EDEKA Aurich-Oldenburg eG mit Sitz in Wiefelstede (AG Westerstede GnR 464), der EDEKA Bremen eG mit Sitz in Wiefelstede (AG Westerstede GnR 465) und der EDEKA Berlin-Brandenburg eG mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg GnR 236 Nz) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Genossenschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des; Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: EDEKA Minden eG, Minden.