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Verschmelzung: Krakow + Partner GmbH Hrb31.05.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 24.05.2005)

Auf einen Blick

Text

active-GmbH, Köln (
Ungenannte Str. ??, D-50968 Köln
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.05.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Krakow + Partner GmbH mit Sitz in Köln (HandelsregisterKöln, HRB 55094) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Eintragung der Verschmelzung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers ist erfolgt am 24.05.2005. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: active-GmbH, Köln.