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Gesellschaftsvertrag Hrb 15.06.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 12.06.2006)
Auf einen Blick
Text
Sächsische Bau GmbH, Dresden (
Am Waldschlößchen 1, 01099 Dresden
). Die Gesellschafterversammlung vom 31.03.2006 hat die Änderung des § § 5 Absatz 1 (Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Sächsische Bau GmbH, Dresden.