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Prokura (10 Personen) · Geschäftsführer (3 Personen) · Formwechsel: BauschLinnemann GmbH & Co. KG · Kapital: 10 Mio. € · Rechts­form: GmbH & Co. KG Hrb18.05.2005 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen, 27.04.2005)

Auf einen Blick

Text

BauschLinnemann GmbH, Sassenberg (
Ungenannte Str. ??, D-48336 Sassenberg
). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geselllschaftsvertrag vom 12.4.2005. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von veredelten Papieren, Dekordruck sowie Kunststoffe und weiteren Werkstoffen aller Art und für jeden Verwendungszweck. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Geschäftsgegenstand des Unternehmens dienen. Stammkapital: 10.000.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: ??????, ??????, Höchstädt, *??.??.????; ???????, ?????? ?????????, Wermelskirchen, *??.??.????; Dr. Schäfer, Gereon, Kempen, *??.??.????, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Einzelprokura: ???????, ??????, Warendorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: ????????, ??????? ????????, Sassenberg, *??.??.????. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Achner, Alfred, Buttenwiesen, *??.??.????; ?????, ?????, Meitingen, *??.??.????; ???????, ?????, Höchstädt, *??.??.????; ?????, ?????, Warendorf, *??.??.????; Dr. ???????, ???????, Augsburg, *??.??.????; ???????????, ?????, Hilter, *??.??.????; ???????, ??????, Donauwörth, *??.??.????; ??????????, ??????, Ostbevern, *??.??.????. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der BauschLinnemann GmbH & Co. KG, Sassenberg (Amtsgericht Münster HRA 7328) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.04.2005. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SURTECO GmbH, Buttenwiesen.

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