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Verschmelzung: Grohe Geschäftsführungs AG Hrb23.05.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 10.05.2005)

Auf einen Blick

Text

Grohe AG, Hemer (
Ungenannte Str. ??, D-58675 Hemer
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.02.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 24.02.2005 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.02.2005 mitder Grohe Geschäftsführungs AG mit Sitz in Hemer (Amtsgericht Iserlohn 2352) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Grohe AG, Düsseldorf.