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Verschmelzung: Sony Music Entertainment (Germany) GmbH Hrb03.05.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 15.04.2005)
Auf einen Blick
Text
SONY BMG MUSIC ENTERTAINMENT (GERMANY) GmbH, Gütersloh (
Ungenannte Str. ??, D-33311 Gütersloh
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.03.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.03.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.03.2005 mit der Sony Music Entertainment (Germany) GmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 84719 B) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des; Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Sony Music Entertainment Germany GmbH, Berlin.