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Satzung Hrb 06.07.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 17.06.2005)

Auf einen Blick

Text

technotrans AG, Sassenberg (
Robert-Linnemann-Str. 17, 48336 Sassenberg
). Die Hauptversammlung vom 13.05.2005 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 3 (genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 30.04.2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital einmalig oder mehrmals bis zu einem Betrage von höchstens 3.300.000,00 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen zu erhöhen.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: technotrans SE, Sassenberg.