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Gewinnabführung: VWX Beteiligungs GmbH · Beherrschung: VWX Beteiligungs GmbH · Nicht mehr Beherrschung: Reinhard Mohn GmbH · Nicht mehr Gewinnabführung: Reinhard Mohn GmbH Hrb14.04.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 23.03.2005)

Auf einen Blick

Text

BFS finance GmbH, Verl (
Gütersloher Straße 123, 33415 Verl
). Der mit der Reinhard Mohn GmbH, Gütesloh (Amtsgericht Gütersloh, HRB 3101) am 04.08.1999 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Änderung vom 02.10.2000 ist durch Kündigung zum 31.12.2004 aufgehoben. Mit der VWX Beteiligungs GmbH, Gütersloh (Amtsgericht Gütersloh, HRB 6922) als herrschendem Unternehmen ist am 17.01.2005 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2005 zugestimmt. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: BFS finance GmbH, Verl.