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Satzung Hrb 11.04.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 30.03.2005)
Auf einen Blick
Text
nicos AG, Münster (
Ungenannte Str. ??, D-48149 Münster
). Die Hauptversammlung vom 04.02.2005 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs.3 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Weiter wurde § 9 Abs. 6 der Satzung (Aufsichtsrat) neu gefasst. Der Vorstand ist durch Beschluß der Hauptversammlung vom 04.02.2005 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.06.2009 durch Ausgabe neuer, vinkulierter Namensaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 30.500,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: nicos GmbH, Münster.