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Verschmelzung: gwk Tools GmbH Hrb 08.03.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 21.02.2005)

Auf einen Blick

Text

GWK Gesellschaft Wärme Kältetechnik mbH., Kierspe (
Ungenannte Str. ??, D-58566 Kierspe
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2004 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.07.2004 mit der gwk Tools GmbH mit Sitz in Kierspe (Amtsgericht Iserlohn, HRB 3669) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: technotrans solutions GmbH, Meinerzhagen.