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Verschmelzung: Ströer Out-of-Home Media AG Hrb17.02.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 10.02.2005)

Text

Ströer Internationale Stadtmöblierung GmbH, Köln (
Ungenannte Str. ??, D-50999 Köln
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2004 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.08.2004 mit der Ströer Qut-Of-Home Media mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HR B 41548) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Ströer Internationale Stadtmöblierung GmbH, Köln.